Die Rezeptgebühr wird mit 1. Jänner 2008 von 4,70 Euro auf 4,80 Euro erhöht. Der Mindestbetrag für den Kostenanteil des Versicherten (Angehörigen) bei Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln beträgt für das Jahr 2008 € 26,20 (inkl. USt). Diese Beträge leitet die Apotheke an Ihre Krankenkasse weiter.
Die Befreiung von der Rezeptgebühr richtet sich nach den diesbezüglich vom Hauptverband erlassenen Richtlinien.
Rezeptgebührendeckelung
Mit 1.1.2008 tritt eine zusätzliche Befreiung von der Rezeptgebühr - die „Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen Obergrenze (REGO)“ - in Kraft, die von der Erreichung einer individuellen Obergrenze von 2 % des jeweiligen Nettoeinkommens des Versicherten abhängig ist. Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet.
Die Ermittlung der Rezeptgebührenbefreiung ist Aufgabe des zuständigen Versicherungsträgers.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die REGO-Serviceline unter der Telefonnummer 050124 3360.
Quelle: Österr. Apothekerkammer










