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Rezeptgebühr 2010

Aktuelles zur neuen Rezeptgebühr und zur Befreiung von der Rezeptgebühr
Tara


Die Rezeptgebühr wurde mit 1. Jänner 2010 von
4,90 Euro auf 5,00 Euro erhöht. Der Mindestbetrag für den Kostenanteil des Versicherten (Angehörigen) bei Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln beträgt für das Jahr 2010 € 27,40. Diese Beträge leitet die Apotheke an Ihre Krankenkasse weiter.

Die Befreiung von der Rezeptgebühr richtet sich nach den diesbezüglich vom Hauptverband erlassenen Richtlinien.

Rezeptgebührendeckelung
Am 1.1.2008 trat eine zusätzliche Befreiung von der Rezeptgebühr – die „Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen Obergrenze (REGO)“ – in Kraft, die von der Erreichung einer individuellen Obergrenze von 2 % des jeweiligen Nettoeinkommens des Versicherten abhängig ist. Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet.


Die Ermittlung der Rezeptgebührenbefreiung ist Aufgabe des zuständigen Versicherungsträgers.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die REGO-Serviceline unter der Telefonnummer 050124 3360.

Quelle: Österr. Apothekerkammer

 

Apothekennotdienst in Gleisdorf

10./ 11. Mär. 2010

Stadt-Apotheke Gleisdorf »Zur heiligen Dreifaltigkeit«
Florianiplatz 8, Gleisdorf

Stadt-Apotheke Gleisdorf »zur heiligen Dreifaltigkeit« 
Mag. Ulrike Mayr & Co KG | 8200 Gleisdorf | Florianiplatz 8 | Tel: +43 (3112) 2469-0 | Fax: 2469-76 | office@apotheke-mayr.com
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