Ureigenste Eigenschaft von Keimen ist Wachstum bzw. Vermehrung. Voraussetzung dafür ist jedoch das Vorhandensein von Wasser. Wasserhältige Cremen, Säfte, Nahrungsmittel oder Pflanzen verschimmeln und vermodern dadurch.
Beispiel Pflanzen: solange Wasser vorhanden ist, ist ein Stoffwechsel möglich – die Brennnessel auf dem Komposthaufen kompostiert also, während die getrocknete Pflanze (im Apo-Jargon “Droge”) jahrelang konservierbar ist.
Keimwachstum in wässrigen Flüssigkeiten kann auf 4 Arten verhindert werden:
1. Sterilisierung = Keimfreimachung jeglicher Art, von Ausglühen bis Filtration
2. Desinfektion = Abtötung des Keimes (Wohlgemerkt, der Keim ist vorhanden aber tot) Bsp.: Jodlösung (Betaisodonna) vor Operationen, Chlorierung von Schwimmbädern
3. Konservierung = Wachstum wird vermindert bis verhindert, passiert mit chemischen Mitteln (Kupfersulfat in Schwimmbecken, Benzalkoniumchlorid bei Augentropfen), hoher Zuckerkonzentration oder Alkohol (z.B. bei Tonika)
4.Pasteurisierung = kurzfristige Minderung des Keimwachstums (z.B. bei Milch).










